Durch die Schul- und KitaschlieÃungen wegen des Corona-Virus sind auch Eltern mit kleinen Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Dafür hat die Bundesregierung ein MaÃnahmenpaket zusammengestellt, das diese Bürger gegen übermäÃige EinkommenseinbuÃen absichern soll.
Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 % des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 â¬) für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung dafür ist,
dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
dass Gleitzeit- beziehungsweise Ãberstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.